
Safe care for life!“ – sichere Versorgung ein Leben lang: Unter diesem Motto steht der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2026. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt dabei die sichere Versorgung von Menschen mit chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen in den Mittelpunkt. Doch wie sicher ist eine Versorgung, wenn Patientinnen und Patienten schon bei der Frage, wer sie behandelt und welche Qualifikation dahintersteht, keine klare Orientierung haben?
Genau diese Frage stellt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit in den Mittelpunkt. Denn in Deutschland gibt es bislang kein eigenes Berufsgesetz für die Osteopathie, das bundesweit verbindliche Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung festlegt.
„Patientenschutz darf nicht davon abhängen, ob sich ein Patient zufällig gut auskennt oder die Qualifikation eines Anbieters hinterfragt. Sicherheit beginnt lange vor der eigentlichen Behandlung – nämlich bei klaren Regeln darüber, wer eine Gesundheitsleistung eigenständig anbieten darf“, betont Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des VOD.
Zwei Behandler – dieselbe Berufsbezeichnung?
Stellen wir uns zwei Behandler vor: Beide bieten osteopathische Behandlungen an, beide treten gegenüber Patientinnen und Patienten als „Osteopath“ auf. Der eine hat eine mehrjährige osteopathische Ausbildung absolviert, der andere verfügt über keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung. Für Patientinnen und Patienten ist dieser Unterschied heute nicht erkennbar.
Kann das im Sinne der Patientensicherheit ausreichend sein? Aus Sicht des VOD lautet die Antwort klar: Patientinnen und Patienten brauchen Transparenz darüber, welche Qualifikation hinter einer angebotenen gesundheitlichen Leistung steht.

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